Beschreibung
Hinweis zur Altölverordnung
Ich bin als Händler im
Zusammenhang mit dem Vertrieb von Verbrennungsmotoren – und Getriebeöl
gemäß der Altölverordnung verpflichtet meine Kunden wie folgt zu
informieren:
Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle,
weil unsachgemäße Beseitigung von Altöl die Umwelt gefährdet. Jede
Beimischung von Fremdstoffen wie Lösungsmittel, Brems- oder
Kühlflüssigkeit ist verboten. Führen Sie kein Gewerbe, sondern sind
privater Verbraucher, können Sie Altöl maximal in der lt. Rechnung bei
uns erworbenen Menge, kostenlos abgeben bei:
Torsten Fischer
Dieselstraße 29
30916 Isernhagen
Geschäftszeiten: Montag-Freitag in der Zeit von 10-18:00 Uhr und Samstag von 10-13 Uhr
Benutzen Sie zum Transport bitte die Originalgebinde, die ich dann
kostenlos auch entsorge. Selbstverständlich können Sie auch nur die
restentleerten Frischölgebinde kostenlos abgeben. Wenn eine Werkstatt
den Ölwechsel vornimmt, so hat diese die Möglichkeit der Entsorgung.
Sie
haben auch die Möglichkeit, das Altöl oder die restentleerten
Frischölgebinde zur Entsorgung am o.g. Rückgabeort, auf eigene Kosten an
mich zurückzusenden. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei Altöl um
Gefahrgut handelt. Eine Rücksendung auf dem normalen Postweg ist nicht
möglich. Beachten Sie daher dringend die Versandvorschriften der jeweils
geltenden Gefahrgutverordnung, weshalb auch eine kostenlose Rücksendung
von Altöl nicht möglich ist.
Als privater Verbraucher haben Sie
aber auch die Möglichkeit das Altöl in einer örtlichen
Wertstoff-Annahmestelle einem sogenannter Recyclinghof, abzugeben. Falls
Sie nicht wissen wo in Ihrer Nähe sich ein solcher befindet, können Sie
sich über die Website www.abfallshop.de nach einem Entsorgungspartner
in Ihrer Nähe informieren. Gewerbetreibende weisen wir darauf hin, dass
wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter
bedienen können.