Beschreibung
Hinweis zur Altölverordnung
Wir sind als Händler im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Verbrennungsmotoren – und Getriebeöl gemäß der Altölverordnung verpflichtet meine Kunden wie folgt zu informieren:
Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle, weil unsachgemäße Beseitigung von Altöl die Umwelt gefährdet. Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösungsmittel, Brems- oder Kühlflüssigkeit ist verboten. Führen Sie kein Gewerbe, sondern sind privater Verbraucher, können Sie Altöl maximal in der lt. Rechnung bei uns erworbenen Menge, kostenlos abgeben bei:
Torsten Fischer
Dieselstraße 29
30916 Isernhagen
Geschäftszeiten: Montag-Freitag in der Zeit von 10-18:00 Uhr und Samstag von 10-13 Uhr
Benutzen Sie zum Transport bitte die Originalgebinde, die ich dann kostenlos auch entsorge. Selbstverständlich können Sie auch nur die restentleerten Frischölgebinde kostenlos abgeben. Wenn eine Werkstatt den Ölwechsel vornimmt, so hat diese die Möglichkeit der Entsorgung.
Sie haben auch die Möglichkeit, das Altöl oder die restentleerten Frischölgebinde zur Entsorgung am o.g. Rückgabeort, auf eigene Kosten an mich zurückzusenden. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei Altöl um Gefahrgut handelt. Eine Rücksendung auf dem normalen Postweg ist nicht möglich. Beachten Sie daher dringend die Versandvorschriften der jeweils geltenden Gefahrgutverordnung, weshalb auch eine kostenlose Rücksendung von Altöl nicht möglich ist.
Als privater Verbraucher haben Sie aber auch die Möglichkeit das Altöl in einer örtlichen Wertstoff-Annahmestelle einem sogenannter Recyclinghof, abzugeben. Falls Sie nicht wissen wo in Ihrer Nähe sich ein solcher befindet, können Sie sich über die Website www.abfallshop.de nach einem Entsorgungspartner in Ihrer Nähe informieren. Gewerbetreibende weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.